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Verpackungsverordnung

Wir von PJK-Online-Shop haben uns für das Duales System Deutschland entschieden ( Grüner Punkt ) und angeschlossen.


Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, gebrauchte restentleerte Verpackungen des Endverbrauchers am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Von dieser Verpflichtung kann sich der Hersteller oder Vertreiber durch eine Beteiligung an einem dualen System i. S. d. § 6 Abs. 3 VerpackV befreien. Ein solches duales System wird von der Duales System Deutschland GmbH betrieben. Ihr Markenzeichen ist der Grüne Punkt.

 

 

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